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BGH, 09.02.1994 - XII ZR 242/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
DDR - Freizeitgrundstück - Nutzungsvertrag - Beendigung
Papierfundstellen
- ZMR 1994, 255
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 265/91
Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - XII ZR 242/92
Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, bleibt auch bei irriger Rechtsmittelzulassung unanfechtbar (vgl. Senat, DtZ 1993, 243 m. w. Nachw.).Recht der Schuldverhältnisse">232 § 4 I EGBGB auch dann ausschließlich nach § 314 ZGB, wenn die Verträge schon vor dem Inkrafttreten des ZGB am 1.1.1976 bestanden haben (BGH, DtZ 1993, 243).
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus BGH, 09.02.1994 - XII ZR 242/92
Danach war jedoch nur noch zu prüfen, ob die Klage bis zum Inkrafttreten des RegVBG begründet war (vgl. BGHZ 106, 359 (366 ff.)).
- BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes
Soweit der Bundesgerichtshof Recht der DDR auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft hat (vgl. u.a. BGHZ 117, 35, 39; 123, 65; 124, 270; BGH, Urt. v. 9. Februar 1994, XII ZR 242/92, VIZ 1994, 416 m.w.N.), können die Entscheidungen nicht dahin verstanden werden, daß in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein durch staatlichen Rechtsetzungsakt der DDR geschaffener abgeschlossener Rechtszustand nachträglich einer am Grundgesetz orientierten Wirksamkeitskontrolle unterzogen werden soll.